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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019
- 8 AZR 315/18 -
Fraktionen des bayerischen Landtags sind nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch verpflichtet
Fraktionen sind keine öffentlichen Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Fraktionen des bayerischen Landtags keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.v. § 71 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) sind. Sie sind daher nicht verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine
Kläger fühlt sich wegen Schwerbehinderung benachteiligt
Die Beklagte ist eine
Pflicht zur Einladung zum Vorstellungsgespräch trifft nur öffentliche Arbeitgeber
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Beklagte hat den Kläger nicht wegen seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2019
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online (pm/kg)
- Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 11.04.2018
[Aktenzeichen: 10 Sa 820/17]
- Nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen - Schwerbehinderter Bewerber hat nicht immer Entschädigungsanspruch
(Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 19.09.2014
[Aktenzeichen: öD 2 Ca 1194 c/14]) - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist bei gestuftem Ausschreibungsverfahren nicht zur Einladung eines externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.12.2018
[Aktenzeichen: 1 Sa 26 öD/18])
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Dokument-Nr. 27427
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