die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentlicher Arbeitgeber“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2024
- 8 AZR 318/22 -
Evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber
Evangelischer Kirchenkreis ist nicht verpflichtet Schwerbehinderte zum Vorstellungsgespräch einzuladen
Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich um eine Stelle in der Verwaltung eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche im Rheinland beworben. Trotz Offenlegung seiner Schwerbehinderung wurde er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Seine Bewerbung blieb erfolglos. Nach Ansicht des Klägers wurde er im Auswahlverfahren wegen seiner Schwerbehinderung diskriminiert. Dies indiziere die unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Hierzu sei der Kirchenkreis nach § 165 Satz 3 SGB IX verpflichtet gewesen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gelte er gemäß § 154 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX als öffentlicher Arbeitgeber. Mit seiner Klage... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019
- 8 AZR 315/18 -
Fraktionen des bayerischen Landtags sind nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch verpflichtet
Fraktionen sind keine öffentlichen Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Fraktionen des bayerischen Landtags keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.v. § 71 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) sind. Sie sind daher nicht verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung zu zahlen.Die Beklagte ist eine Fraktion des Bayerischen Landtags. Im November 2016 schrieb sie zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter aus. Der Kläger... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014
- 1 Sa 13/14 -
Abschreckende Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch durch öffentlichen Arbeitgeber begründet Entschädigungsanspruch
Vermutete Benachteiligung wegen Behinderung bei Mitteilung der geringen Erfolgsaussicht der Bewerbung
Erhält ein schwerbehinderter Bewerber von einem öffentlichen Arbeitgeber eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und wird ihm aber zugleich mitgeteilt, dass seine Bewerbung nach der "Papierform" nur eine geringe Erfolgsaussicht hat, begründet dies die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung. Dem Bewerber steht in einem solchen Fall ein Entschädigungsanspruch in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 bewarb sich ein mit einem Grad der Behinderung von 100 % schwerbehinderter Mann bei einem Landkreis für eine Stelle als Projektmanager. Nachdem der Landkreis den Eingang der Bewerbung bestätigte, erhielt der schwerbehinderte Bewerber eine E-Mail. In der wurde er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Zugleich hieß es aber,... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 19.09.2014
- öD 2 Ca 1194 c/14 -
Nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen - Schwerbehinderter Bewerber hat nicht immer Entschädigungsanspruch
Öffentlicher Arbeitgeber darf frei gewordene Stelle ausschließlich für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte ausschreiben
Schreibt ein öffentlicher Arbeitgeber eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle nur für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte aus, benachteiligt er allein dadurch keine schwerbehinderten Bewerber, die eine Anstellung haben. Er ist somit nicht verpflichtet, sie nicht zum Bewerbungsgespräch einzuladen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem an ihrer Universität wegen Altersteilzeit ein Arbeitsplatz frei geworden war, schrieb die Beklagte diese Stelle nur für arbeitslos Gemeldete oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte aus, um eine aufstockende Förderung nach dem Altersteilzeitgesetz in Anspruch nehmen zu können. Der fachlich für die Tätigkeit zweifelsfrei geeignete Kläger... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2009
- 2 Ca 6269/09 -
Kein Anspruch auf Freistellung für Geburtstag und Karneval für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Grundsatz der betrieblichen Übung gilt nur eingeschränkt im öffentlichen Dienst
Ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes hat keinen Anspruch auf Freistellung für seinen Geburtstag, die Weiberfastnacht und den Rosenmontagsumzug aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung. Der Grundsatz der betrieblichen Übung gilt im öffentlichen Dienst nur eingeschränkt. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes verlangte eine Arbeitsbefreiung für den Nachmittag seines Geburtstags sowie für die Weiberfastnacht und den Rosenmontagsumzug. In den Jahren zuvor hatte der Arbeitgeber dies immer gewährt. Die Befreiung zur Weiberfastnacht und zum Rosenmontagsumzug erfolgte jedoch stets unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung.... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012
- 8 AZR 639/10 -
Kein Betriebsübergang bei Beauftragung privater Hilfsorganisationen mit Notfallrettung
BAG zum Betriebsübergang auf einen Rettungszweckverband
Wird einer mit der Notfallrettung beauftragten privaten Hilfsorganisation dieser Auftrag gekündigt, so gehen die Arbeitsverhältnisse ihrer Arbeitnehmer infolge Betriebsübergangs nur dann auf den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes über, wenn dieser die Notfallrettung selbst übernimmt, nicht jedoch, wenn er andere private Hilfsorganisationen damit betraut. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war Rettungssanitäter bei der D-GmbH. Dieser war auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Herbst 2006 vom beklagten Rettungszweckverband die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransports in den Versorgungsbereichen... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.09.2011
- 18 LP 15/10 -
Niedersächsisches OVG zur fristlosen Kündigung wegen privater Internetnutzung
Öffentlicher Arbeitgeber spricht außerordentliche Kündigung gegenüber Personalratsmitglied wegen privater Internetnutzung aus
Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein öffentlicher Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung aussprechen darf, wenn ein Arbeitnehmer verbotenerweise den Internetanschluss am Arbeitsplatzcomputer zu privaten Zwecken nutzt, musste sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht beschäftigen.
Üblicherweise sind die Arbeitsgerichte für solche Streitigkeiten zuständig. Eine solche Fallkonstellation kann dann zu einer verwaltungsgerichtlichen Streitigkeit werden, wenn es um die von einem öffentlichen Arbeitgeber beabsichtigte außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds geht.Eine solche Kündigung bedarf der Zustimmung des Personalrats; stimmt dieser... Lesen Sie mehr