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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2011
- 8 AZR 37/10 -
BAG: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland ist nicht als Betriebsstilllegung anzusehen
Arbeitgeber kann sich zur Begründung einer Kündigungen nicht auf Betriebsstilllegung berufen
Ist für einen Arbeitsvertrag deutsches Recht maßgeblich, so ist die Frage, ob ein Betriebsübergang erfolgt, nach § 613 a BGB zu beurteilen. Das gilt auch dann, wenn ein Betriebsteil in die Schweiz verlagert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der
Dringende betriebliche Gründe als Rechtfertigung für ausgesprochene Kündigungen ausgeschlossen
Wie schon vor dem Landesarbeitsgericht hatte die Kündigungsschutzklage auch vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- BAG zur Frage des Betriebsübergangs und Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers nach Gesellschaftsrecht
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2008
[Aktenzeichen: 8 AZR 157/07]) - BAG zur Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang - Unzureichende Unterrichtung kann Schadensersatzanspruch begründen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.01.2008
[Aktenzeichen: 8 AZR 1116/06])
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Dokument-Nr. 11735
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