Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BB 2000, 373
Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB),
Jahrgang: 2000, Seite: 373
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BB 2000, 373:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.07.1999
- I ZR 118/97 -
Angebot von Abschleppleistungen am Unfallort unzulässig
Einem Abschleppunternehmer ist es untersagt am Unfallort seine Dienstleistungen den Unfallbeteiligten anzubieten. Tut er dies dennoch, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn angesichts eines möglichen Unfallschocks besteht die Gefahr der Überrumpelung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BB 2000, 373 wird teils auch als „BB 00, 373“, „BB 2000, S. 373“ oder „BB 00, S. 373“ zitiert.