Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BB 2009, 281
Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB),
Jahrgang: 2009, Seite: 281
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BB 2009, 281:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.12.2008
- VIII ZR 159/07 -
BGH zum Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mineralölunternehmen das Vertragsverhältnis mit einem Tankstellenhalter, der als Handelsvertreter Kraftstoff entgegen einer ihm kurz zuvor erteilten Weisung auf Kredit verkauft hat, nicht ohne vorherige Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn das Mineralölunternehmen die Kreditgewährung über Jahre geduldet und gefördert hat. Im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters nach Beendigung des Vertrages (§ 89 b HGB) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, dass die für die Berechnung der Ausgleichszahlung maßgebliche Stammkundeneigenschaft bei Tankstellenkunden im Allgemeinen dann zu bejahen ist, wenn diese mindestens vier Mal im Jahr bei der Tankstelle getankt haben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BB 2009, 281 wird teils auch als „BB 09, 281“, „BB 2009, S. 281“ oder „BB 09, S. 281“ zitiert.