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Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.10.2013
- III R 22/13 -
Neue Rechtslage ab 2012: Kindergeldanspruch für volljähriges Kind erlischt nicht mit dessen Eheschließung
Eltern können Kindergeld auch nach Heirat des Kindes mit gut verdienendem Partner beanspruchen
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof für die ab 2012 geltende Rechtslage.
Nach langjähriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erlosch der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung. Dies beruhte auf der Annahme, dass der Anspruch auf
Mangelfallrechtsprechung ist seit Gesetzesänderung zum Einkommens-Grenzbetrag die Grundlage entzogen
Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun aufgegeben. Das ungeschriebene Erfordernis einer "typischen Unterhaltssituation" hatte der Bundesfinanzhof bereits mit Urteil vom 17. Juni 2010 aufgegeben. Seit einer Gesetzesänderung hängt der Kindergeldanspruch (mit Wirkung ab Januar 2012) zudem nicht mehr davon ab, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Einkommensunabhängiges Kindergeld ab 2012 gilt auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.09.2013
[Aktenzeichen: 4 K 4146/12 Kg]) - Anspruch auf Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung
(Finanzgericht Köln, Urteil vom 16.07.2013
[Aktenzeichen: 9 K 935/13]) - Kindergeld: Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind nicht aus
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.06.2010
[Aktenzeichen: III R 34/09])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 879 NJW 2014, 879
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Dokument-Nr. 17547
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