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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 31.12.2010
- III R %/09 und III R 35/10 -
BFH legt EuGH Frage zur Kindergeldberechtigung von vorübergehend in Deutschland beschäftigten EU-Staatsangehörigen vor
Gemeinschafts- bzw. unionsrechtliche Vorschriften hindern Behörden nicht zwingend an Auszahlung von Familienbeihilfen
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung gemeinschafts- bzw. unionsrechtlicher Fragen angerufen, die die Kindergeldberechtigung von vorübergehend in Deutschland beschäftigten EU-Staatsangehörigen betreffen.
Die Kläger der Ausgangsverfahren sind polnische Staatsangehörige. Sie begehren für die Monate, in denen sie in
Anspruch auf deutsches Kindergeld ergibt sich möglicherweise aus Grundsätzen zur Auslegung des Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts
Ein Anspruch auf deutsches
BFH erbittet Vorabentscheidung des EuGH
Dieses Urteil des EuGH wirft nach Ansicht des Bundesfinanzhof eine Vielzahl von Fragen auf, die auch für die Entscheidung der nun vorgelegten Verfahren von Bedeutung sind. Der Bundesfinanzhof hat diese Verfahren daher mit den Beschlüssen vom 21. Oktober 2010 ausgesetzt und dem EuGH die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 10805
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