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Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2015
- V R 13/14 -
Pflegeleistungen durch Mitglieder eines Vereins können umsatzsteuerfrei sein
BFH erklärt Pflegeleistungen unter Berufung auf das Unionsrecht für steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Pflegeleistungen unter Berufung auf das Unionsrecht (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuersystemrichtlinie) steuerfrei sind. Voraussetzung ist, dass die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) mit Pflegekassen abzuschließen.
Das zugrunde liegende Verfahren betraf eine Klägerin, die als Mitglied eines eingetragenen Vereins für den
Klägerin kann sich auf Steuerbefreiungstatbestände des Unionsrechts berufen
Das Finanzamt sah die Tätigkeit der Klägerin für den
Pflegenotstand begründet Gemeinwohlinteresse an Erbringung steuerfreier Pflegeleistungen
Bei seiner Entscheidung hat der Bundesfinanzhof auch den gerichtsbekannten Pflegenotstand und das sich hieraus ergebende hohe Gemeinwohlinteresse berücksichtigt, das an der Erbringung steuerfreier
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes können umsatzsteuerfrei sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.08.2013
[Aktenzeichen: V R 13/12]) - Vergütungen für Hintergrunddienste im Hausnotruf steuerfrei
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[Aktenzeichen: 3 K 1350/12]) - Hygienefachkrankenpfleger erbringt umsatzsteuerfreie Leistungen
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Dokument-Nr. 21750
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