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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.11.2013
- X R 2/12 -
Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht zwingend auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail hinweisen
BFH zum Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung
Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reicht vielmehr aus, wenn sie hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) wiedergibt (hier: "schriftlich"). Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte das
BFH: Finanzamt muss nicht über Form des Einspruchs belehren
Dem ist der Bundesfinanzhof nicht gefolgt. Er sieht die Rechtsbehelfsbelehrungen als vollständig an. Nach § 356 Abs. 1 AO beginnt die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne Hinweis auf Einspruchseinlegung per E-Mail ordnungsgemäß
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2012
[Aktenzeichen: 10 K 766/12 E]) - Rechtsbehelfsbelehrung: Kein Hinweis auf Einspruch per E-Mail erforderlich
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 06.07.2012
[Aktenzeichen: 11 V 1706/12 E])
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Dokument-Nr. 17459
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