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Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.01.2015
- X R 7/13 -
Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung möglich
BFH zu den erforderlichen Nachweisen bei Spenden ins EU-Ausland
Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd abziehbar sind.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger einer Fundaciò, einer in Spanien als gemeinnützig anerkannten
Steuerpflichtiger muss Unterlagen vorlegen, die Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung des Spendenempfängers ermöglichen
Der Bundesfinanzhof sah dies genauso: Voraussetzung für den Spendenabzug an eine in der EU oder im EWR ansässige
Vorlage einer bloßen Spendenbescheinigung nicht ausreichend
Zudem hatte der Steuerpflichtige im Streitfall dem Finanzamt lediglich eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- FG Düsseldorf zu den Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Spenden an eine ausländische gemeinnützige Organisation
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2013
[Aktenzeichen: 11 K 2439/10 E]) - EuGH: Auch Spenden ins Ausland sind steuerlich absetzbar
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.01.2009
[Aktenzeichen: C-318/07])
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Dokument-Nr. 21029
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