Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHSt 13, 207
Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 13, Seite: 207
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHSt 13, 207:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.07.1959
- 1 StR 296/59 -
BGH: Luftablassen aus Kfz-Reifen kann wegen Sachbeschädigung strafbar sein
Wer aus einem Reifen eines Fahrzeugs die Luft ablässt, kann sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) strafbar machen. Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung des Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHSt 13, 207 wird teils auch als „BGHSt 13, S. 207“ zitiert.