wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BGHSt 13, 207

Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 13, Seite: 207

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHSt 13, 207:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.07.1959
- 1 StR 296/59 -

BGH: Luftablassen aus Kfz-Reifen kann wegen Sachbeschädigung strafbar sein

Wer aus einem Reifen eines Fahrzeugs die Luft ablässt, kann sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) strafbar machen. Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Gebrauchs­beeinträchtigung des Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle BGHSt 13, 207 wird teils auch als „BGHSt 13, S. 207“ zitiert.