Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHSt 4, 323
Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 4, Seite: 323
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHSt 4, 323:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.08.1953
- 2 StR 160/53 -
Strafbarkeit homosexueller Handlungen: Gleichzeitige Onanie stellt "Unzuchttreiben" im Sinne der §§ 175, 175a StGB dar
Wer sich mit einem anderen Mann gleichzeitig selbstbefriedigt, hat sich wegen Vornahme homosexueller Handlungen nach den §§ 175, 175a StGB in der Fassung von 1935 strafbar gemacht. Denn die gleichzeitige Onanie stellte ein "Unzuchttreiben" im Sinne der Vorschriften dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHSt 4, 323 wird teils auch als „BGHSt 4, S. 323“ zitiert.