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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.09.2018
- 1 StR 320/17 -
BGH: Ein Beschuldigter hat keinen Anspruch auf Übersetzung rechtskräftiger Strafurteile des Bundesgerichtshofs
Übersetzungsanspruch bei nicht rechtskräftigen Urteilen und fehlendem Verteidiger
Ein Beschuldigter hat keinen Anspruch auf Übersetzung rechtskräftiger Strafurteile des Bundesgerichtshofs. Ein solcher Anspruch besteht nach § 187 Abs. 2 GVG nur bei einem nicht rechtskräftigen Strafurteil und wenn der Beschuldigte keinen Verteidiger hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein litauischer Staatsbürger wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln von einem Landgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die dagegen eingelegte Revision blieb vor dem Bundesgerichtshof erfolglos. Der Litauer wollte nun eine
Kein Anspruch auf Übersetzung des rechtskräftigen Urteils
Der Bundesgerichtshof entschied gegen den Litauer. Ihm stehe kein Anspruch auf
Kein Übersetzungsanspruch bei Vorhandensein eines Verteidigers
Ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Ein nicht der deutschen Sprache mächtiger Angeklagter hat Anspruch auf übersetzte Anklageschrift
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.07.2014
[Aktenzeichen: 3 StR 262/14]) - BGH zum Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher und Pflichtverteidiger für nicht Deutsch sprechenden Beschuldigten
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2000
[Aktenzeichen: 3 StR 6/00])
Jahrgang: 2018, Seite: 3790 NJW 2018, 3790 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 728 NJW-Spezial 2018, 728
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Dokument-Nr. 28196
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