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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2016
- 3 StR 49/16 -
BGH verwirft Revision gegen "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg
SS-Angehöriger Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt
Die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts und mehrere Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten wurde verworfen. Ebenso die Revisionen mehrerer Nebenkläger, die mit ihren Rechtsmitteln eine Verurteilung des Angeklagten als Mittäter angestrebt hatten; weitere Nebenklägerrevisionen waren nicht in zulässiger Weise erhoben und sind daher ebenfalls verworfen worden. Dies hat der Bundesgerichthof nunmehr bekanntgegeben. Damit ist das Urteil des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig
Im vorliegenden Verfahren hat das Landgericht Lüneburg den
Angeklagter in verschiedener Weise an Massentötung beteiligt
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte, der seit 1942 im
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts und mehrere Verfahrensrügen gestützte Revision des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 23500
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