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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auschwitz“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.05.2018
- 4 RVs 37/18 -

Verurteilung wegen Volksverhetzung nach Leugnung des Holocaust und des Vernichtungslagers Auschwitz bestätigt

Leugnen des Holocausts und der Vernichtung von Juden im Konzentrationslager stellt strafbare Tathandlungen dar

Die Verurteilung einer heute 89 Jahre alten Angeklagten wegen Volksverhetzung nach Leugnung des Holocausts und eines in Auschwitz unterhaltenes Vernichtungslager ist nicht zu beanstanden. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision der Frau gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Detmold als unbegründet. Die vom Landgericht wegen Volksverhetzung in zwei Fällen verhängte Gesamt­freiheits­strafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist damit rechtskräftig.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Angeklagte hatte in der Zeit von Juli bis Dezember 2014 eine Internetseite mit von ihr selbst verfassten, zum Teil auch auf dem Postweg versandten Artikeln unterhalten. In diesen hatte sie u.a. den Holocaust und ein in Auschwitz unterhaltenes Vernichtungslager geleugnet. Als sich die Angeklagte wegen Volksverhetzung im September 2016 vor dem Amtsgericht Detmold zu verantworten hatte, verteilte sie in einer Sitzungspause vor der Urteilsverkündung - das letzte Wort war ihr bereits erteilt worden - mehrere Blattsammlungen u.a. an Pressevertreter und Zuhörer, in denen sie erneut den Holocaust und... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2016
- 3 StR 49/16 -

BGH verwirft Revision gegen "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg

SS-Angehöriger Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt

Die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts und mehrere Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten wurde verworfen. Ebenso die Revisionen mehrerer Nebenkläger, die mit ihren Rechtsmitteln eine Verurteilung des Angeklagten als Mittäter angestrebt hatten; weitere Nebenklägerrevisionen waren nicht in zulässiger Weise erhoben und sind daher ebenfalls verworfen worden. Dies hat der Bundesgerichthof nunmehr bekanntgegeben. Damit ist das Urteil des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

Im vorliegenden Verfahren hat das Landgericht Lüneburg den Angeklagten, einen im Tatzeitraum 22 bzw. 23 Jahre alten SS-Angehörigen, wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte, der seit 1942 im Konzentrationslager Auschwitz eingesetzt... Lesen Sie mehr