Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.02.2021
- 6 StR 235/20 -
BGH: Polizist wegen Verstößen gegen Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffengesetz und Sprengstoffgesetz rechtskräftig verurteilt
Urteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler auf
Das Urteil des Landgerichts Schwerin im Prozess gegen einen Polizeibeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz ist rechtskräftig.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe und
Waffen und Munition bei Durchsuchungen sichergestellt
Nach den Urteilsfeststellungen beschäftigte sich der Angeklagte, ein Polizeibeamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit Katastrophenszenarien und betrieb zusammen mit Gleichgesinnten das sogenannte Preppen, wobei die beabsichtigte gemeinsame Vorratshaltung neben der Beschaffung von Dingen des täglichen Bedarfs auch die Bevorratung großer Mengen
BGH bestätigt tatsächliche und rechtliche Würdigung
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Die tatsächliche und rechtliche Würdigung sowie die Rechtsfolgenentscheidungen des Landgerichts weisen keine Rechtsfehler auf. Das Urteil des Landgerichts Schwerin ist damit rechtskräftig.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29841
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29841
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.