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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.08.2012
- GmS-OGB 1/10 -
EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung
Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes verneint Verstoß gegen Warenverkehrsfreiheit durch deutsche Regelung
Die deutschen Preisvorschriften gelten grundsätzlich auch dann, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel von einer Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an Endverbraucher in Deutschland abgegeben werden. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes heute in Karlsruhe entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall, der beim I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs anhängig ist, hatte die Beklagte, eine in den Niederlanden ansässige
Klagende Apotheke rügt Verstoß gegen Preisbindungsvorschriften
Die Klägerin, die im Inland eine
BGH legt Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes Frage zur Auslegung des Arzneimittelpreisrechts vor
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage, ob deutsches Arzneimittelpreisrecht auch für den Apothekenabgabepreis verschreibungspflichtiger Arzneimittel gilt, die im Wege des Versandhandels von einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Versandapotheke im Inland in den Verkehr gebracht werden, bejahen wollen. Er hat sich hieran aber durch eine Entscheidung des 1. Senats des Bundessozialgerichts gehindert gesehen. Das Bundessozialgericht hatte 2008 in anderem Zusammenhang entschieden, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht für Versandapotheken gilt, die aus dem europäischen
Ausländische Versandapotheken dürfen bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Inland deutschem Arzneimittelpreisrecht unterworfen werden
Der Gemeinsame Senat hat nunmehr entschieden, dass die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellen, ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Inland an Endverbraucher abgeben, deutschem Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen. Dies ergibt sich insbesondere aus § 78 Abs. 1 und 2 AMG. Diesem Ergebnis steht weder primäres noch sekundäres Unionsrecht entgegen. Die deutsche Regelung verstößt nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit. Es handelt sich nicht um eine Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne von Art. 34 AEUV.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2012
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (pm)
- BGH: Apotheken-Rabatte und -Zugaben von mehr als einem Euro für preisgebundene Arzneimittel unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2010
[Aktenzeichen: I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 72/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09]) - Ausländische Versandapotheken erhalten keinen Herstellerrabatt
(Bundessozialgericht, Urteil vom 28.07.2008
[Aktenzeichen: B 1 KR 4/08 R])
Jahrgang: 2013, Seite: 75 A&R 2013, 75 | Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 194, Seite: 354 BGHZ 194, 354 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2013, Seite: 417 GRUR 2013, 417 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2013, Seite: 544 GRUR 2013, 544 | Zeitschrift: Medizinrecht (MedR)
Jahrgang: 2013, Seite: 520 MedR 2013, 520 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 447 MMR 2013, 447 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 1425 NJW 2013, 1425 | Zeitschrift: Pharma Recht (PharmR)
Jahrgang: 2013, Seite: 168 PharmR 2013, 168 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2013, Seite: 621 WRP 2013, 621
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Dokument-Nr. 14035
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