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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.10.2017
- I ZB 105/16 und I ZB 106/16 -
Ritter Sport behält Markenschutz für quadratische Verpackung von Tafelschokolade
BGH zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade
Der Bundesgerichtshof hat zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen zuvor die Löschung von quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade angeordnet worden war.
Für die Markeninhaberin des zugrunde liegenden Falls sind dreidimensionale Formmarken als verkehrsdurchgesetzte Zeichen für die Ware "Tafelschokolade" registriert. Sie zeigen jeweils die Vor- und Rückseite einer neutralen quadratischen
Bundespatentgericht ordnet Löschung der Marken an
Die Löschungsantragstellerin hatte beim Deutschen Patent- und Markenamt die
Quadratische Form der Tafelschokolade ist keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade
Der Bundesgerichtshof hat auf die Rechtsbeschwerden der Markeninhaberin die angefochtenen Beschlüsse aufgehoben und die Verfahren an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG** können dreidimensionale Zeichen Marken sein. Dies gilt grundsätzlich auch für dreidimensionale Zeichen, die die Form einer Ware darstellen. Die Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG schließt solche Zeichen vom Markenschutz aus, die ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form bestehen. Ob in den vorliegenden Fällen sich das Schutzhindernis auch auf die Verpackungen bezieht, brauchte nicht entschieden zu werden. Die quadratische Form der Tafelschokolade ist keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von
Erläuterungen
* - § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG lautet:
Dem Schutz als
** - § 3 Abs. 1 MarkenG lautet:
Als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Bundespatentgericht, Urteil vom 04.11.2016
[Aktenzeichen: 25 W (pat) 78/14 und 25 W (pat) 79/14]
- Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Ritter Sport“-Schokolade und „Milka“-Doppelquadraten
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.03.2012
[Aktenzeichen: 6 U 159/11]) - Dreidimensionale Formmarke für Traubenzucker ist schutzfähig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2017
[Aktenzeichen: I ZB 3/17 und I ZB 4/17])
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Dokument-Nr. 25008
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