Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2017
- I ZB 3/17 und I ZB 4/17 -
Dreidimensionale Formmarke für Traubenzucker ist schutzfähig
BGH zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker
Der Bundesgerichtshof hat zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen zuvor die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet wurde. Der Bundesgerichtshof hielt die dreidimensionale Formmarke für Traubenzucker jedoch weiterhin für schutzfähig.
Den Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für die Markeninhaberin sind dreidimensionale Formmarken als verkehrsdurchgesetzte Zeichen für die Ware "Traubenzucker" registriert. Die
Deutsches Patent- und Markenamt ordnet Löschung der Marken an
Der Löschungsantragsteller hat beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der Marken mit der Begründung beantragt, ihre
Kein Anspruch auf Markenschutz bei ausschließlich technischer Funktionen einer Marke
Nach § 3 Abs. 1 MarkenG** können dreidimensionale Gestaltungen Marken sein. Dies gilt grundsätzlich auch für dreidimensionale Zeichen, die die
Nicht alle wesentlichen Merkmale der Marke weisen technische Funktionen auf
Die Quaderform der Täfelchen und deren V-förmigen Einkerbungen haben technische Funktionen. Die Quaderform der Täfelchen erleichtert das platzsparende Mitführen der Traubenzuckerstücke etwa bei sportlichen Aktivitäten. Die Vertiefungen gewährleisten als Sollbruchstellen die leichte und gleichmäßige Portionierung von Traubenzuckereinheiten. Soweit die besonders geformten Ecken und Kanten der Täfelchen den Verzehr angenehmer gestalten, liegt darin keine technische Funktion, sondern eine sensorische Wirkung beim Verbrauch. Eine Warenformmarke ist nur dann als
Erläuterungen
* - § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG lautet:
Dem Schutz als
** - § 3 Abs. 1 MarkenG lautet:
Als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Bundespatentgericht, Urteil vom 27.12.2016
[Aktenzeichen: 25 W (pat) 60/14 und 25 W (pat) 59/14]
- EuGH: Zur Feststellung der Unterscheidungskraft einer Marke kann eine Verbraucherbefragung durchgeführt werden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.06.2014
[Aktenzeichen: C-217/13, C-218/13]) - Roten Farbmarke der Sparkassen muss nicht im Markenregister gelöscht werden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2016
[Aktenzeichen: I ZB 52/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25003
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25003
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.