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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.01.2016
- I ZB 12/15 -
BGH: Räumungsschutz auf unbestimmte Zeit aufgrund Gesundheits- oder Suizidgefahr beim Schuldner nur in absoluten Ausnahmefällen
Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr muss ausgeschlossen sein
Besteht ein Gesundheitsrisiko oder eine Suizidgefahr bei einem Schuldner aufgrund einer Zwangsräumung, so kann nur in absoluten Ausnahmefällen ein Räumungsschutz auf unbestimmte Zeit gewährt werden. Ein solcher Ausnahmefall wird in der Regel nur vorliegen, wenn eine Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr in Zukunft ausgeschlossen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück einer 92-jährigen Frau im Januar 2013 zwangsversteigert. Nachfolgend wurde der Frau mehrmals
Einstellung der Zwangsvollstreckung auf unbestimmte Zeit nur in absoluten Ausnahmefällen
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass eine
Räumungsschutz auf unbestimmte Zeit nur bei Ausschluss der Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr
Ein
Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Gläubigerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Zum einen habe ein Verfahrensfehler vorgelegen und zum anderen haben die Feststellungen des Landgerichts eine dauerhafte Einstellung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Herford, Beschluss vom 01.11.2014
[Aktenzeichen: 7b M 778/13] - Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 30.01.2015
[Aktenzeichen: 23 T 851/14]
- BVerfG: Pflicht des Vollstreckungsgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Ermittlung der betroffenen Interessen bei bestehender Suizidgefahr aufgrund einer Räumungsklage
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2014
[Aktenzeichen: 2 BvR 2457/13]) - Fristlose Kündigung einer psychisch erkrankten Mieterin: Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund durch Räumung bedingte Gefahr der Selbsttötung bzw. Selbstgefährdung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2004
[Aktenzeichen: VIII ZR 218/03])
Jahrgang: 2016, Seite: 814 FamRZ 2016, 814 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 583 NJW-RR 2016, 583 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2016, Seite: 515 WuM 2016, 515
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Dokument-Nr. 22933
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