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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2013
- I ZR 172/11 -
Benutzung einer geschützten Marke "Beate Uhse" im Rahmen der Google-AdWords-Anzeige kann Markenverletzung darstellen
Voraussetzung: Bekannte Marke wird ausgenutzt bzw. beeinträchtigt
Wird im Rahmen einer Google-AdWords-Anzeige eine geschützte Marke verwendet, kann dies unter dem Gesichtspunkt der Rufausnutzung bzw. Rufbeeinträchtigung eine Markenverletzung darstellen. Demgegenüber wird weder die Werbe- noch die Herkunftsfunktion beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verwendete
Landgericht gab Klage statt, Oberlandesgericht wies sie ab
Während das Landgericht Frankfurt a.M.
Kein Anspruch auf Unterlassung wegen Beeinträchtigung der Werbe- und Herkunftsfunktion
Der Bundesgerichtshof stellte zunächst fest, dass das Berufungsgericht zu Recht einen Anspruch auf
Keine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke
Zudem habe keine Beeinträchtigung
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung einer bekannten Marke
Der Bundesgerichtshof hielt hingegen einen Unterlassungsanspruch wegen
Bekanntheit der Marke war entscheidungserheblich
Die Bundesrichter hielten daher vor allem die Frage
Möglicher rechtfertigender Grund war zu beachten
Der Bundesgerichtshof gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass möglicherweise ein rechtfertigender Grund vorgelegen habe. Ein solcher könne bestehen, wenn im Internet anhand eines Schlüsselwortes, das einer bekannten Marke entspricht, eine Werbung gezeigt wird, mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.11.2010
[Aktenzeichen: 2-6 O 318/10] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.07.2011
[Aktenzeichen: 6 U 272/10]
Jahrgang: 2013, Seite: 817 CR 2013, 817 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1181 MDR 2013, 1181 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 669 MMR 2013, 669 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 47 NJW-RR 2014, 47
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Dokument-Nr. 16694
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