Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.04.2010
- I ZR 29/09 -
Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässig
Anschreiben wettbewerbsrechtlich nicht als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen einzustufen
Eine auf dem Postweg erfolgende Werbung für Grabmale kann zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten werden.
Der Beklagte handelt mit Grabsteinen. Er sandte ein Werbeschreiben an eine Hinterbliebene, die am selben Tag in der örtlichen Tageszeitung den Tod eines Angehörigen angezeigt hatte. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hält ein solches Werbeschreiben in den ersten vier Wochen nach dem Todesfall für eine
Schreiben dürfen nicht binnen zwei bzw. drei Wochen nach Todesfall eingehen
Die Vorinstanzen haben der Klage mit der Maßgabe stattgegeben, dass die Schreiben nicht binnen drei Wochen (Landgericht) bzw. zwei Wochen (Oberlandesgericht) nach dem Todesfall erfolgen dürften. Anderenfalls liege eine
Die Klägerin hat mit ihrer Revision die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils erstrebt. Der Beklagte hatte das Urteil des Berufungsgerichts hingenommen.
BGH hat an festgelegter Wartefrist des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden
Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof ist mit den Vorinstanzen davon ausgegangen, dass der Unternehmer zwar eine gewisse Wartefrist ab dem Todesfall einhalten müsse. Er hat aber angenommen, dass eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2010
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof
- Landgericht Gießen, Urteil vom 03.04.2008
[Aktenzeichen: 8 O 3/08] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.01.2009
[Aktenzeichen: 6 U 90/08]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9543
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9543
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.