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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2016
- I ZR 29/15 -
Keine Pflicht zur Preisangabe für Ware im Schaufenster
BGH besiegelt Ende der Preisauszeichnungspflicht im Schaufenster
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die reine Präsentation einer Ware im Schaufenster nicht von der Pflicht zur Preisangabe nach § 4 Abs. 1 PAngV erfasst wird, wenn nicht sogleich eine Preisaussage hinzutritt, die das umworbene Publikum bereits als Angabe des Verkaufspreises werten darf.
Gegenstand des Verfahrens war die Schaufenstergestaltung eines großen deutschen Hörgeräteakustikfilialisten, der im
Vorinstanzen weisen Klage der Wettbewerbszentrale ab
Die Vorinstanzen wiesen die Klage mit der einzelfallbezogenen Begründung ab, dass Hörgeräte komplizierte und beratungsintensive Produkte seien, weshalb aus dieser schlichten
"Per-se-Verpflichtung" zur Preisauszeichnung für im Schaufenster präsentierte Ware entfällt
Der Bundesgerichtshof macht hingegen in den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen doch grundsätzlichere Ausführungen. Im Lichte der EU-Preisangabenrichtlinie 98/6/EG regele die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2017
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
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Dokument-Nr. 23869
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