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Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.12.2015
- I ZR 45/13 -
Irreführende Verpackung - BGH verbietet "Himbeer-Vanille-Abenteuer"-Werbung von Teekanne
Verbraucher können durch Produktaufmachung des Früchtetees irregeführt werden
Der Bundesgerichtshof hat dem Teehandelsunternehmen Teekanne verboten, auf der Verpackung des Früchtetees "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" Abbildungen von Vanilleblüten und Himbeeren zu zeigen, obwohl der Tee keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeeren enthält.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte, ein namhaftes deutsches Teehandelsunternehmen, vertreibt unter der Bezeichnung "Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer" einen Früchtetee, auf dessen
Verbraucherverband klagt wegen Irreführung der Verbraucher
Nach Ansicht des klagenden Verbraucherverbandes führen diese Angaben auf der
Entscheidungen der Vorinstanzen
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt, weil nach Ansicht des Berufungsgerichts eine Irreführung der angesprochenen Verbraucher nicht stattfindet. Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, die Verbraucher würden aufgrund der Angabe "natürliches Aroma mit Vanille- und Himbeergeschmack" im Zutatenverzeichnis erkennen, dass in dem Früchtetee keine Bestandteile von Vanille und Himbeeren enthalten sind.
BGH erbittet zunächst Vorabentscheidung des EuGH
Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmitteln* durch das Aussehen, die Bezeichnung oder bildliche Darstellung den Eindruck des Vorhandenseins einer bestimmten Zutat erwecken dürfen, obwohl die Zutat tatsächlich nicht vorhanden ist und sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 dieser Richtlinie** ergibt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage verneint.
Etikettierung des Lebensmittels zur Irreführung der Verbraucher geeignet
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und das Urteil des Landgerichts wiederhergestellt. Er hat angenommen, dass das Publikum durch die hervorgehobenen Angaben "Himbeer-Vanille-Abenteuer" und die Abbildungen von Vanilleblüten und Himbeeren zu der Annahme veranlasst wird, in dem Tee seien Bestandteile oder Aromen von Vanille und Himbeeren enthalten. Zwar lesen Verbraucher, die sich in ihrer Kauf-entscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richten, das Verzeichnis der Zutaten. Der Umstand, dass dieses Verzeichnis auf der
Erläuterungen
* - Art. 2 der Richtlinie 2000/13/EG
(1) Die Etikettierung und die Art und Weise, in der sie erfolgt, dürfen nicht
a) geeignet sein, den Käufer irrezuführen, und zwar insbesondere nicht
i) über die Eigenschaft des Lebensmittels, namentlich über Art, Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung oder Herkunft und Herstellungs- oder Gewinnungsart;
ii) durch Angabe von Wirkungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel nicht besitzt;
iii) indem zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen;
b) [...]
(2) [...]
(3) Die Verbote oder Einschränkungen nach den Absätzen 1 und 2 gelten auch
a) für die Aufmachung von Lebensmitteln, insbesondere die Form oder das Aussehen dieser Lebensmittel oder ihrer
b) für die Werbung. ´
** - Art. 3 der Richtlinie 2000/13/EG
(1) Die Etikettierung der Lebensmittel enthält nach Maßgabe der Artikel 4 bis 17 und vorbehaltlich der dort vorgesehenen Ausnahmen nur folgende zwingende Angaben:
1. [...]
2. das Verzeichnis der Zutaten,
3. [...]
(2) [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2015
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Irreführende Verpackung: Früchtetee von Teekanne darf nicht mit Himbeer- und Vanillebildern werben
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2012
[Aktenzeichen: 38 O 74/11]) - Himbeertee muss keine Himbeeren enthalten
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: I-20 U 59/12]) - Bundesgerichtshof legt EuGH Frage zur möglichen Irreführung von Verbrauchern bei der Gestaltung von Lebensmittelverpackungen vor
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.02.2014
[Aktenzeichen: I ZR 45/13]) - EuGH: Verpackung darf Verbraucher nicht in die Irre führen - Himbeer-Tee muss Himbeer-Aroma enthalten
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.06.2015
[Aktenzeichen: C-195/14])
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Dokument-Nr. 21944
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