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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.07.2014
- I ZR 53/13 -
BGH: Rechtsanwalt darf unter bestimmten Voraussetzungen mit "Spezialist für Familienrecht" werben
Verwechselungsgefahr mit Fachanwaltstitel bei Vorliegen von entsprechenden Fähigkeiten unerheblich
Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt als "Spezialist für Familienrecht", so ist dies dann zulässig, wenn er entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet nachweisen kann. Eine Verwechselungsgefahr mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" ist dann unerheblich, wenn die Fähigkeiten und Kenntnisse dem eines Fachanwalts entsprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Landgericht und Oberlandesgericht gaben Unterlassungsklage statt
Sowohl das Landgericht Konstanz als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe gaben der Klage auf
Bundesgerichtshof hielt Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" grundsätzlich für zulässig
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Er verwies darauf, dass qualifizierende Zusätze, wie zum Beispiel "Spezialist", "Spezialgebiet" oder "Experte", nach § 7 Abs. 1 Satz 2 BORA dann zulässig sind, wenn der
Keine Verwechselungsgefahr mit entsprechendem Fachanwaltstitel bei Vorliegen von entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen
Es sei zwar richtig, so der Bundesgerichtshof weiter, dass die Verwendung des Begriffs "Spezialist" dann problematisch ist, wenn für das betreffende Gebiet eine Fachanwaltsbezeichnung vorliegt. In einem solchen Fall könne eine Verwechselungsgefahr bestehen. Diese sei aber dann unerheblich, wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Konstanz, Urteil vom 13.04.2012
[Aktenzeichen: 8 O 33/11] - Rechtsanwalt darf nicht mit "Spezialist für ..." werben
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013
[Aktenzeichen: 4 U 120/12])
Jahrgang: 2015, Seite: 266 AnwBl 2015, 266 | Zeitschrift: BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt)
Jahrgang: 2015, Seite: 99 BRAK-Mitt 2015, 99 | Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 2015, Seite: 305 DB 2015, 305 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 306 MDR 2015, 306 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 704 NJW 2015, 704
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Dokument-Nr. 20588
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