Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013
- 4 U 120/12 -
Rechtsanwalt darf nicht mit "Spezialist für ..." werben
Verwechselungsgefahr mit Bezeichnung "Fachanwalt für ..." begründet wettbewerbswidriges Verhalten
Wirbt ein Rechtsanwalt mit der Bezeichnung "Spezialist für..." ohne über einen entsprechenden Fachanwaltstitel zu verfügen, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn es besteht eine Verwechselungsgefahr mit der Bezeichnung "Fachanwalt für ...". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warb ein
Anspruch auf Unterlassung bestand
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Rechtsanwalts zurück. Der
Verwechselungsgefahr begründete Verstoß gegen Berufsrecht
Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Konstanz, Urteil vom 13.04.2012
[Aktenzeichen: 8 O 33/11 KfH]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 191 NJW-Spezial 2013, 191
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18316
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18316
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.