wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2013
III ZR 250/12 -

BGH: Land haftet für im Zusammenhang mit Mäharbeiten entstandene Autoschäden

Hochgeschleuderte Steine beschädigten Fahrzeug

Kommt es im Rahmen von Mäharbeiten wegen des Hochschleuderns von Steinen zu einer Beschädigung an einem vorbeifahrenden Auto, so haftet das Land dafür. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2010 wurde der seitliche Grünstreifen einer Bundesstraße von Mitarbeitern der Straßenmeisterei mit Handmotorsensen gemäht. Diese Sensen verfügen nicht über einen Auffangbehälter, sondern werfen das Mähgut auf der linken Seite aus. Als ein Fahrzeug an den Mäharbeiten vorbeifuhr, wurde es, durch beim Mähen aufgewirbelte Steine, beschädigt. Die Fahrzeugbesitzerin klagte daher auf Schadenersatz.

Landgericht wies Klage ab, Oberlandesgericht gab ihr statt

Das Landgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage ab. Auf die Berufung der Fahrzeugbesitzerin gab das Oberlandesgericht Brandenburg der Klage zum Teil statt. Das Berufungsgericht bejahte einen Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Das Land habe bei den Mäharbeiten das Hochschleudern von Steinen und Beschädigungen an vorbeifahrenden Fahrzeugen so weit wie möglich vermeiden müssen. Da es dem nicht nachgekommen sei, habe eine Amtspflichtverletzung vorgelegen. Das Land legte gegen die Entscheidung Revision ein.

Amtspflichtverletzung lag vor

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts und wies die Revision zurück. Er führte dazu aus, dass bei Mäharbeiten mit Handmotorsensen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen zu treffen sind, um Schäden durch hochgeschleuderte Steine zu vermeiden. So wäre es möglich und zumutbar gewesen eine mobile, auf Rollen montierte und wiederverwendbare Schutzwand aus Kunststoffplatten bei den Mäharbeiten einzusetzen. Diese hätte entsprechend dem jeweiligen Mähabschnitt mitgeführt werden können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 20.10.2011
    [Aktenzeichen: 12 O 492/10]
  • Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 17.07.2012
    [Aktenzeichen: 2 U 56/11]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1029
MDR 2013, 1029

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16376 Dokument-Nr. 16376

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16376

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?