wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2000
III ZR 3/00 -

BGH: Wegfall der Maklerprovision auch bei Ausübung des Rücktrittsrechts statt Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung

Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung beseitigt Rechtsgrund für Maklerprovision

Stellt sich ein Hausgrundstück als mangelhaft heraus, kann der Käufer Gewähr­leistungs­rechte, wie zum Beispiel ein Rücktrittsrecht, geltend machen. Hat der Immobilienmakler zudem das Vorliegen des Mangels arglistig verschwiegen, besteht zudem ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGB. In diesem Fall steht dem Makler kein Anspruch auf die Provision zu. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer anstatt des Anfechtungsrecht das Rücktrittsrecht ausübt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines Hausgrundstücks im Oktober 1995, stellten die Käufer fest, dass die Statik des Hauses dermaßen unzureichend war, dass Einsturzgefahr bestand. Da der Immobilienmakler die Mängel während des Verkaufsgesprächs verschwiegen hatte, traten die Käufer vom Kaufvertrag zurück und klagten auf Rückzahlung der gezahlten Maklerprovision. Nachdem die Käufer in den ersten beiden Instanzen unterlagen, musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Käufer. Ihnen habe ein Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zugestanden. Die Provision des Maklers entstehe gemäß § 652 Abs. 1 BGB nur dann, wenn der Hauptvertrag zustande kommt. Wird ein wirksamer Abschluss des Hauptvertrags verhindert oder ist er von Anfang an als unwirksam anzusehen, entfalle die Provisionspflicht.

Wegfall der Maklerprovision auch bei Ausübung des Rücktrittsrechts statt Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung

Zwar falle der Provisionsanspruch des Maklers dann nicht weg, so der Bundesgerichtshof, wenn vom Hauptvertrag zurückgetreten werde. So habe der Fall hier gelegen. Die Ausübung des Rücktrittsrechts aufgrund des Mangels habe den Anspruch auf Provision daher nicht beseitigt. Es sei aber zu berücksichtigen gewesen, dass den Käufern auch ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung zugestanden habe. Allein das Bestehen dieses Rechts habe den Makleranspruch beseitigt. Habe nämlich ein Käufer die Wahl zwischen einer Gewährleistung und einer Anfechtung, könne er zwischen beiden Möglichkeiten frei entscheiden. Aus Sicht des Maklers sei diese Entscheidung rein zufällig. Demnach wäre es willkürlich, von diesem Zufall das Bestehen seines Provisionsanspruchs abhängig zu machen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 10.12.1999
Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Maklerrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 2001, Seite: 918
DB 2001, 918
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2001, Seite: 325
MDR 2001, 325
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2001, Seite: 966
NJW 2001, 966
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2001, Seite: 247
NZM 2001, 247
 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2001, Seite: 329
VersR 2001, 329
 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 2001, Seite: 960
WM 2001, 960
 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2001, Seite: 160
ZIP 2001, 160
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2001, Seite: 466
ZMR 2001, 466

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21385 Dokument-Nr. 21385

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21385

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?