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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.04.2014
- III ZR 87/13, III ZR 182/13 und III ZR 201/13 -
Gewerbetreibende haben Anspruch auf kostenlosen Eintrag im Telefonbuch unter ihrer Geschäftsbezeichnung
Eintragung beginnend mit dem Geschäftsnamen darf nicht nur gegen Aufpreis erfolgen
Gewerbetreibende können verlangen, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis "Das Telefonbuch" und seiner Internetausgabe "www.dastelefonbuch.de" eingetragen zu werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In den drei zugrunde liegenden Fällen hatten die Betreiber von Kundendienstbüros einer Versicherung von den Betreibern ihrer Telefonanschlüsse verlangt, ohne zusätzliche Kosten unter ihrer
Zum "Namen" im Sinne des Telekommunikationsgesetzes zählt auch die Geschäftsbezeichnung
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Kläger gemäß § 45 m Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes einen Anspruch auf den kostenlosen Eintrag unter ihrer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Bonn, Urteil vom 11.07.2011
[Aktenzeichen: 13 O 66/11] - Anspruch des Firmeninhabers auf kostenlosen Eintrag seiner Geschäftsbezeichnung im Telefonbuch
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.02.2013
[Aktenzeichen: 11 U 136/11])
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2012
[Aktenzeichen: 2a O 203/11] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2012
[Aktenzeichen: I-20 U 34/12]
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2012
[Aktenzeichen: 2a O 204/11] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2013
[Aktenzeichen: I-20 U 33/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 442 CR 2014, 442 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 669 MDR 2014, 669 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 557 MMR 2014, 557 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 1328 NJW-RR 2014, 1328
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Dokument-Nr. 18084
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