Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2012
- IV ZR 39/11 -
15-Monatsfrist für Meldung von Unfallfolgen ist zulässig
Fristenregelung in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen genügt Anforderungen an das Transparenzgebot
Ansprüche gegen die Versicherung wegen Invalidität müssen innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht werden. Die Fristenregelung in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2002 Nr. 2.1.1.1 genügt den Anforderungen an das Transparenzgebot. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall erlitt ein 17-jähriger, zu dessen Gunsten von der Mutter eine private
Entscheidungen der Vorinstanzen
Das Landgericht hat der Klägerin weitere 37.000 Euro zuerkannt. Die Verletzungsfolgen am Bein seien mit 6/10 Beinwert zutreffend bewertet. Jedoch sei zusätzlich die geltend gemachte psychische Störung mit einem Invaliditätsgrad von 15 % zu entschädigen. Das Oberlandesgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten insgesamt abgewiesen.
Frist zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung der Invalidität benachteiligt Versicherungsnehmer nicht unangemessen
Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Klägerin zurück. Ein weiterer Anspruch der Klägerin wegen psychischer Unfallfolgen scheitere an der Nichteinhaltung der wirksam vereinbarten 15-Monatsfrist für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der
Berufen auf vereinbarte Frist seitens der Versicherung nicht treuwidrig
Dem Versicherungsnehmer, der sich nach Eintritt der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15787
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15787
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.