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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2013
- IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12 -
"Effektenklausel" und "Prospekthaftungsklausel" von Rechtschutzversicherungen unwirksam
BGH rügt mangelnde Transparenz bei Versicherungsbedingungen
Die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" sind unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Nach den "Effektenklauseln" und "Prospekthaftungsklauseln" gewähren Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der
Versicherungsbedingungen für durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht eindeutig verständlich
Auf entsprechende Klagen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof nunmehr den auf Unterlassung in Anspruch genommenen Versicherern in zunächst zwei Verfahren untersagt, diese Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen, und anders lautende Entscheidungen der Vorinstanz geändert. Er hat festgestellt, dass die vorgenannten Klauseln wegen mangelnder Transparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
BGB § 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
(2) [...]
(3) [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.04.2011
[Aktenzeichen: 2/24 O 169/10] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.02.2012
[Aktenzeichen: 7 U 102/11]
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 30.08.2011
[Aktenzeichen: 20 O 313/10] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 26.04.2012
[Aktenzeichen: 2 U 118/11]
- Landgericht Hamburg erklärt Klauseln in Allgemeine Versicherungsbedingungen für unwirksam
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2009
[Aktenzeichen: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07]) - BGH weist Anlegerklagen ab: Keine Prospekthaftung der Bank bei fehlendem Hinweis auf Investitionen im «Neuen Markt»
(Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.02.2005
[Aktenzeichen: XI ZR 359/03])
Jahrgang: 2013, Seite: 2739 NJW 2013, 2739 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2013, Seite: 334 r+s 2013, 334
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Dokument-Nr. 15801
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