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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.07.2010
- V ZR 142/09 -
BGH: Kein Schmerzensgeld bei bergbaubedingten Erderschütterungen
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch umfasst kein Schmerzensgeld
Der Bewohner eines Grundstücks, der auf bergbaubedingte Erderschütterungen zurückzuführende Gesundheitsschäden erlitten hat, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bewohnt zusammen mit ihrem Ehemann und schulpflichtigen Kindern ein Eigenheim in Schmelz-Hüttersdorf (Saarland). Infolge des für Rechnung und im Auftrag
Schmerzensgeld kann nur aufgrund eines Schadensersatzanspruchs gewährt werden
Die Revision
Ausgleichsanspruch ist aus dem Grundstückseigentum abgeleiteter Entschädigungsanspruch – kein Schadensersatzanspruch
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Lebach, Urteil vom 13.11.2007
[Aktenzeichen: 3A C 175/06] - Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2009
[Aktenzeichen: 13 S 19/09]
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Dokument-Nr. 9993
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