wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.07.2010
V ZR 142/09 -

BGH: Kein Schmerzensgeld bei bergbaubedingten Erderschütterungen

Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch umfasst kein Schmerzensgeld

Der Bewohner eines Grundstücks, der auf bergbaubedingte Erderschütterungen zurückzuführende Gesundheitsschäden erlitten hat, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bewohnt zusammen mit ihrem Ehemann und schulpflichtigen Kindern ein Eigenheim in Schmelz-Hüttersdorf (Saarland). Infolge des für Rechnung und im Auftrag der Beklagten in der Gegend betriebenen Bergbaus kam es in den Jahren 2005 und 2006 zu Erderschütterungen mit Schwingungsgeschwindigkeiten von bis zu 71 mm/sek. Mit der Behauptung, aufgrund der Erderschütterungen leide sie seit März 2005 an erheblichen psychischen Problemen in Form einer Phobie sowie an psychosomatischen Beschwerden wie Schlaflosigkeit und ständigen Angstzuständen in Erwartung weiterer Beben, verlangt die Klägerin ein Schmerzensgeld von mindestens 4.000 Euro. Die Klage ist in den Tatsacheninstanzen erfolglos geblieben.

Schmerzensgeld kann nur aufgrund eines Schadensersatzanspruchs gewährt werden

Die Revision der Klägerin gegen das Berufungsurteil wurde zurückgewiesen. Ein bergrechtlicher Anspruch besteht nicht, weil die gesundheitlichen Beeinträchtigungen kein Bergschaden im Sinne von § 114 BBergG sind. Der verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei bergbaubedingten Erderschütterungen im Verhältnis zwischen dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer und dem Bergbauberechtigten zur Anwendung kommen kann, gewährt kein Schmerzensgeld (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil v. 19.09.2008 - V ZR 28/08 -). Dieses kann nach § 253 Abs. 2 BGB nur aufgrund eines Schadensersatzanspruchs verlangt werden.

Ausgleichsanspruch ist aus dem Grundstückseigentum abgeleiteter Entschädigungsanspruch – kein Schadensersatzanspruch

Der Ausgleichsanspruch ist jedoch kein Schadensersatzanspruch, sondern ein aus dem Grundstückseigentum abgeleiteter Entschädigungsanspruch, mit dem Wertminderungen und Nutzungseinschränkungen eines Grundstücks ausgeglichen werden sollen. Ein verschuldensabhängiger deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch (§ 823 Abs. 1 BGB) besteht ebenfalls nicht, weil die Klägerin in der Berufungsinstanz kein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln der Beklagten unter Beweis gestellt hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Lebach, Urteil vom 13.11.2007
    [Aktenzeichen: 3A C 175/06]
  • Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2009
    [Aktenzeichen: 13 S 19/09]
Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9993 Dokument-Nr. 9993

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9993

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?