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Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.10.2010
- V ZR 220/09 -
BGH: Zulässigkeit einer maßvollen Umzugskostenpauschale innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Angemessene Pauschale liegt bei 50 Euro
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann gemäß § 21 Abs. 7 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) einen Beschluss zur Einführung einer Umzugskostenpauschale treffen. Die Pauschale muss aber maßvoll sein, was bei einem Betrag von 50 Euro der Fall ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit einer durch eine
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Umzugskostenpauschale mehrheitlich beschließen
Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine
Umzugskostenpauschale in Höhe von 50 Euro angemessen
Allerding entsprechen pauschalisierende und typisierende Regelungen nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, so der Bundesgerichtshof, wenn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 17.04.2008
[Aktenzeichen: 74 C 147/07 WEG] - Landgericht Berlin, Urteil vom 12.06.2009
[Aktenzeichen: 85 S 45/08 WEG]
Jahrgang: 2011, Seite: 20 MDR 2011, 20 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2010, Seite: 3508 NJW 2010, 3508 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 868 NZM 2010, 868 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 141 ZMR 2011, 141
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Dokument-Nr. 26145
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