Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.11.2017
- 2-13 S 69/16 -
Wohnungseigentümerbeschluss über Umzugskostenpauschale von 100 EUR entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
Als Richtwert gilt Pauschale in Höhe von 50 EUR
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 100 EUR entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher unzulässig. Als Richtwert gilt eine Pauschale in Höhe von 50 EUR. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss über eine
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Offenbach hielt die
Landgericht bewertet Umzugskostenpauschale als zu hoch
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die
Grundsätzliche Zulässigkeit einer Umzugskostenpauschale
Grundsätzlich sei nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.10.2010 (Az: V ZR 220/09) ein Beschluss über eine
Pauschale von 100 EUR zu hoch
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 30.03.2016
[Aktenzeichen: 310 C 18/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 389 WuM 2018, 389
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26096
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26096
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.