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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2019
- V ZR 271/18 -
BGH: Nutzung einer Teileigentumseinheit als Eisdiele mit Bestuhlung entspricht nicht erlaubter Nutzung als "Laden" gemäß Teilungserklärung
Von Eisdiele geht größere Störung aus als von einem Laden
Wird eine Teileigentumseinheit als Eisdiele mit Bestuhlung genutzt, so entspricht dies nicht mehr der nach der Teilungserklärung erlaubten Nutzung als "Laden". Eine Eisdiele mit Bestuhlung ist als Gaststätte zu vergleichen. Von einer Eisdiele mit Bestuhlung geht eine größere Störung aus als von einem Laden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine
Amtsgericht und Landgericht geben Unterlassungsklage statt
Sowohl das Amtsgericht Dieburg als auch das Landgericht Frankfurt am Main gaben der Unterlassungsklage statt. Die Nutzung der Räume als
Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Anspruch auf Unterlassung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Mieters zurück. Der Klägerin stehe nach § 1004 Abs. 1 BGB der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu.
Eisdiele ist kein Laden
Die Nutzung der Teileigentumseinheit als
Von Eisdiele geht größere Störung aus als von einem Laden
Zwar könne die Nutzung der Räume als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 18.09.2017
[Aktenzeichen: 2 C 36/16 (29)] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.09.2018
[Aktenzeichen: 2-13 S 138/17]
- Nutzung eines Ladens in einer Wohnungseigentumsanlage als Gaststätte grundsätzlich unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.07.2015
[Aktenzeichen: V ZR 169/14]) - BGH: Wohnungseigentümergemeinschaft kann trotz langjähriger Duldung zweckwidrigen Betrieb einer Gaststätte aufgrund Erweiterung um Außenterrasse untersagen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2017
[Aktenzeichen: V ZR 275/16])
Jahrgang: 2020, Seite: 61 GE 2020, 61 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 48 WuM 2020, 48
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Dokument-Nr. 28372
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