wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.10.2011
V ZR 75/11 -

BGH: Doppelstockgarage nebst Hebeanlage kann im Sondereigentum eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stehen

Schadensersatzklage gegen Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft wegen beschädigtem Pkw unzulässig

Eine Doppelstockgarage nebst Hebeanlage kann im Sondereigentum eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stehen. Ist dies der Fall, ist eine Schadensersatzklage gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft wegen eines durch die Garage beschädigten Pkw unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Pkw-Halter durfte im August 2009 für mehrere Tage die Doppelstockgarage eines Wohnungseigentümers nutzen. Da während dieser Zeit seiner Ansicht nach das Wagendach dadurch beschädigt worden sei, dass die hydraulische Hebeanlage sich zu tief abgesenkt habe, klagte er gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von ca. 2.064 Euro.

Amtsgericht und Landgericht weisen Schadensersatzklage ab

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Ingolstadt wiesen die Schadensersatzklage ab. Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft habe nicht für die behauptete Beschädigung des Pkw gehaftet. Verkehrssicherungspflichtig für die Doppelstockgarage seien die jeweiligen Wohnungseigentümer gewesen. Ihnen habe das Sondereigentum an der Garage einschließlich der darin befindlichen hydraulischen Hebeanlage zugestanden. Gegen diese Entscheidung legte der Pkw-Besitzer Revision ein.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Pkw-Besitzers zurück. Eine Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 823 Abs. 1 BGB sei zu verneinen gewesen, da die Doppelstockgarage nicht im Gemeinschaftseigentum gestanden habe.

Doppelstockgarage im Sondereigentum

Eine Garage, die mithilfe einer Hebebühne für zwei oder vier Pkw genutzt werden könne, bilde nach Ansicht des Bundesgerichtshofs einen Raum im Sinne von § 3 Abs. 1 bzw. 2 WEG und könne daher im Sondereigentum stehen. So habe der Fall hier gelegen.

Hebeanlage im Sondereigentum

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sei auch die zur Doppelstockgarage gehörende Hebeanlage gemäß § 5 Abs. 1 WEG vom Sondereigentum umfasst gewesen. Zwar seien die Teile eines Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, nach § 5 Abs. 2 WEG nicht Gegenstand des Sondereigentums. Bei einer Hebevorrichtung handle es sich aber nicht um Gemeinschaftseigentum, wenn durch sie ausschließlich eine Doppelstockgarage betrieben werde und wenn an dieser Garage Sondereigentum bestehe. In diesem Fall diene die Anlage nicht dem Gebrauch weiterer Wohnungseigentümer. Es handle sich bei der Hebebühne auch nicht um einen Teil des Gebäudes, der für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Ingolstadt, Urteil vom 04.05.2010
    [Aktenzeichen: 10 C 2778/09]
  • Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 15.03.2011
    [Aktenzeichen: 24 S 876/10]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht | Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 17
MDR 2012, 17
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 422
NZM 2012, 422
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2012, Seite: 1972
WuM 2012, 1972

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22932 Dokument-Nr. 22932

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22932

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?