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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2022
- V ZR 77/21 -
BGH: Heilung eines Mangels der Einberufung zur Eigentümerversammlung durch Nichtberechtigten durch Teilnahme aller Wohnungseigentümer
Kenntnis der Wohnungseigentümer über fehlende Berechtigung unerheblich
Wird eine Eigentümerversammlung durch einen Nichtberechtigten einberufen, so wird dieser Mangel durch die Teilnahme aller Wohnungseigentümer geheilt. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnungseigentümer von der fehlenden Berechtigung Kenntnis haben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 fand in Schleswig-Holstein eine Eigentümerversammlung statt, auf der mehrere Beschlüsse gefasst wurden. Eine Wohnungseigentümerin erhob dagegen eine Beschlussmängelklage mit der Begründung, die Eigentümerversammlung wurde durch einen Nichtberechtigten einberufen. Während das Amtsgericht Lübeck der Klage stattgab, wies sie das Landgericht Itzehoe die Klage ab. Dagegen richtete sich die Revision der Klägerin.
Heilung des Einberufungsmangels durch Anwesenheit sämtlicher Wohnungseigentümer
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Ein Beschlussmangel sei nicht darin zu sehen, dass die Eigentümerversammlung durch einen Nichtberechtigten einberufen wurde. Denn es stehe außer Zweifel, dass es sich um eine Eigentümerversammlung gehandelt habe. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 24.01.2020
[Aktenzeichen: 35 C 41/19 WEG] - Landgericht Itzehoe, Urteil vom 19.03.2021
[Aktenzeichen: 11 S 25/20]
Jahrgang: 2022, Seite: 525 GE 2022, 525 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 303 WuM 2022, 303
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Dokument-Nr. 31863
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