wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2022
V ZR 86/21 -

Einzelner Wohnungseigentümer kann nach WEG-Reform nicht mehr vom anderen Wohnungseigentümer Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung verlangen

Klagerecht steht Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft zu

Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nach der WEG-Reform nicht mehr von einem anderen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung verlangen. Das Klagerecht steht nunmehr gemäß § 9 a Abs. 2 WEG der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin einer in Hessen gelegenen Erdgeschosswohnung plante einen Durchbruch zu den unter der Wohnung gelegen Kellerräumen. Die Kellerräume sollten unter anderem in ein Gästezimmer mit Zugang zur Terrasse umgebaut werden. Die Eigentümerin einer im zweiten Obergeschoss gelegen Wohnung hielt dies für unzulässig und erhob unter anderem Klage auf Unterlassung.

Amtsgericht und Landgericht wiesen Unterlassungsklage ab

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Frankfurt a.M. wiesen die Unterlassungsklage ab. Nach Auffassung des Landgerichts dürfe die Klägerin den Anspruch nicht geltend machen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Klägerin.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Klagerecht der einzelnen Wohnungseigentümerin

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Ein einzelner Wohnungseigentümer könne nach der WEG-Reform nicht mehr von einem anderen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Wohneigentums verlangen. Entsprechende Unterlassungsansprüche können nunmehr gemäß § 9 Abs. 2 WEG allein von der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden.

Wohnungseigentümer kann Einschreiten gegen zweckwidrige Nutzung erzwingen

Sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft sich weigern, gegen eine zweckwidrige Nutzung vorzugehen, könne der einzelne Wohnungseigentümer unter den Voraussetzungen von § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG ein Einschreiten beanspruchen und mit einer Beschlussersetzungsklage (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG) durchsetzen.

Klagerecht bei Störungen im räumlichen Bereich des Sondereigentums

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs liege der Fall anders bei Störungen im räumlichen Bereich des Sondereigentums, für die die Wohnungseigentümer weiter prozessführungsbefugt seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.02.2020
    [Aktenzeichen: 33 C 1451/19 (93)]
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.05.2021
    [Aktenzeichen: 2-09 S 11/20]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Durchbruch | Kellerraum / -räume | Klagebefugnis | Nutzung | Umbau | Unterlassung | WEG-Reform
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 240
WuM 2022, 240

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31776 Dokument-Nr. 31776

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31776

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?