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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2009
- VI ZR 28/08 -
BGH: Gemeinsames Anmieten und Führen eines Mietwagens im Ausland kann Haftungsbeschränkung begründen
Verkehrsunfall aufgrund Missachtung des Linksfahrgebots beim Abbiegen stellt nicht zwingend grob fahrlässiges Verhalten dar
Wird von zwei Studenten während ihres Auslandsaufenthalts gemeinsam ein Mietwagen angemietet und geführt, so kann dies dafür sprechen, dass die Haftung untereinander auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. In der Missachtung des Linksfahrgebots während des Abbiegens liegt nicht zwingend eine grobe Fahrlässigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei deutsche Medizinstudentinnen absolvierten im Jahr 2004 das für die Ärzteausbildung erforderliche praktische Jahr an einer Klink in Südafrika. Gleich zu Beginn mietete sich eine der Studentinnen einen
Landgericht bejahte Haftung, Oberlandesgericht verneinte sie
Während das Landgericht Tübingen die Haftung der Beklagten bejaht hatte, verneinte dies das Oberlandesgericht Stuttgart. Die Beklagte habe den Unfall zwar fahrlässig verursacht. Die Haftung sei aber stillschweigend auf Vorsatz und
Bundesgerichtshof nahm ebenfalls stillschweigende Haftungsbeschränkung an
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Revision der Klägerin zurück. Es habe eine
Ausnahmsweise vorliegende stillschweigende Haftungsbeschränkung
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs komme nur bei Vorliegen besonderer Umstände eine
Haftungsbeschränkung aufgrund fehlender Haftpflichtversicherung, bestehende Gefahrgemeinschaft und erhöhtes Haftungsrisiko
Im vorliegenden Fall sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofs von einer stillschweigenden
Keine grob fahrlässige Unfallverursachung
Die Beklagte habe den Unfall nicht grob fahrlässig verursacht, so der Bundesgerichtshof. Zwar habe ein objektiv grober Verstoß gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Tübingen, Urteil vom 05.06.2007
[Aktenzeichen: 4 O 397/06] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 07.01.2008
[Aktenzeichen: 5 U 161/07]
Jahrgang: 2009, Seite: 1482 NJW 2009, 1482 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2009, Seite: 279 NZV 2009, 279 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2009, Seite: 558 VersR 2009, 558
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Dokument-Nr. 21829
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