Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.10.2018
- VI ZR 40/18 -
BGH: Keine Ersatzfähigkeit der bei Ersatzbeschaffung angefallenen Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung
Unzulässigkeit einer Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung
Beschafft sich ein Unfallgeschädigter ein Ersatzfahrzeug, so kann er die dabei angefallene Umsatzsteuer nicht vom Unfallverursacher ersetzt verlangen, wenn er seinen Schaden fiktiv abrechnet. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Unfallgeschädigter das Unfallfahrzeug verkauft und ein Ersatzfahrzeug angeschafft. Nachfolgend wollte er vom Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung Schadensersatz in Höhe des vom Sachverständigen für das verunfallte Fahrzeug ermittelten Brutto-Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts. Die Gegenseite meinte demgegenüber, dass von dem Brutto-Wiederbeschaffungswert der Regelsatz der
Kein Anspruch auf Brutto-Wiederbeschaffungswert
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten. Im Rahmen der vom Kläger gewählten fiktiven Schadensabrechnung sei nicht vom Brutto-, sondern vom Netto-Wiederbeschaffungswert auszugehen. Eine
Keine Schlechterstellung des Unfallgeschädigten
Der Unfallgeschädigte werde dadurch nicht schlechter gestellt, so der Bundesgerichtshof. Übersteigen die konkreten Kosten des tatsächlich getätigten Ersatzgeschäfts einschließlich Nebenkosten wie tatsächlich angefallener
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 13.06.2017
[Aktenzeichen: 21 C 27/17] - Landgericht Heidelberg, Urteil vom 20.12.2017
[Aktenzeichen: 1 S 34/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 2753 BB 2018, 2753 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1488 MDR 2018, 1488 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 1145 NJW 2019, 1145 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2019, Seite: 144 NJW-RR 2019, 144 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2019, Seite: 482 NZV 2019, 482 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1530 VersR 2018, 1530
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28800
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28800
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.