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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2017
- 19 S 33/16 -
Bei fiktiver Abrechnung eines Fahrzeugschadens sind regelmäßig gewährte Rabatte der Reparaturwerkstatt zu berücksichtigen
Schadensersatz wird entsprechend des Rabatts gekürzt
Wird ein Fahrzeugschaden fiktiv abgerechnet, sind dem Geschädigten regelmäßig gewährte Rabatte der Reparaturwerkstatt zu berücksichtigen. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten wird entsprechend des Rabatts gekürzt. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Fahrzeug eines großen Leasingunternehmens im Rahmen eines Verkehrsunfalls beschädigt. Das Unternehmen rechnete den Schaden gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers fiktiv ab. Die Versicherung erstattete jedoch nur einen Teilbetrag. Sie zog nämlich 35 % vom Schadensersatzbetrag ab, weil das Leasingunternehmen für seine Reparatur- und Wartungsarbeiten angesichts seiner Fahrzeugflottengröße einen
Kürzung der fiktiven Reparaturkosten um regelmäßig gewährten Rabatt
Das Landgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Haftpflichtversicherung und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die vom Leasingunternehmen geltend gemachten fiktiven Reparaturkosten seien um 35 % zu kürzen. Denn auch bei einer fiktiven Abrechnung eines Fahrzeugschadens seien regelmäßig gewährte Rabatte zu berücksichtigen. Andernfalls würde sich die fiktive Abrechnung zu einer fiktionalen oder irrealen Abrechnung entwickeln, die Schäden ersetze, die dem Geschädigten bei Instandsetzung so gar nicht entstehen würden. Es sei zu beachten, dass der Geschädigte nicht am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2018
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (zt/zfs 2017, 684/rb)
- Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 17.03.2017
[Aktenzeichen: 4 C 81/15]
- BGH zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2011
[Aktenzeichen: VI ZR 17/11]) - BGH: Keine Ersatzfähigkeit der bei Ersatzbeschaffung angefallenen Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.10.2018
[Aktenzeichen: VI ZR 40/18]) - Bei fiktiver Schadensabrechnung besteht keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung
(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2020
[Aktenzeichen: 40 C 134/20])
Jahrgang: 2017, Seite: 2924 NJW 2017, 2924 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 684 zfs 2017, 684
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Dokument-Nr. 26817
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