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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2019
- VI ZR 504/18 -
BGH: Zulässige identifizierende Bildberichterstattung über öffentlich unbekannte Person bei rechtswidriger Untervermietung an Medizintouristen
Berichterstattung über verwaltungsgerichtliches Verfahren gegen Person steht im öffentlichen Interesse
Eine identifizierende Bildberichterstattung über eine von einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren betroffenen Person wegen der rechtswidrigen Untervermietung an Medizintouristen ist auch dann zulässig, wenn die Person in der Öffentlichkeit unbekannt ist. Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung geht in diesem Fall vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall mieteten zwei Geschäftsleute seit Jahren im gewerblichem Umfang Immobilien in München an, um diese ohne Zustimmung der Vermieter tage- oder wochenweise zu hohen Mieten an
Kein Anspruch auf Unterlassung der Bildberichterstattung
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Den Klägern stehe kein Anspruch auf Unterlassung der identifizierenden
Informationsinteresse der Öffentlichkeit geht vor
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 16.04.2018
[Aktenzeichen: 9 O 8184/17] - Oberlandesgericht München, Urteil vom 27.11.2018
[Aktenzeichen: 18 U 1950/18 Pre]
Jahrgang: 2020, Seite: 137 AfP 2020, 137 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2020, Seite: 555 GRUR 2020, 555 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2020, Seite: 411 MDR 2020, 411 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 272 WuM 2020, 272
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Dokument-Nr. 28789
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