Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2015
- 10 U 114/14 -
Erwerber von Wohneigentum kann durch Kaufvertragsklausel Vollmacht zur Abnahme des in seinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gemeinschaftseigentums erteilt werden
Keine unangemessene Benachteiligung der übrigen Erwerber
Dem Erwerber von Wohneigentum kann durch eine Klausel im Kaufvertrag die unwiderrufliche Vollmacht zur Abnahme des in seinem ausschließlichen Sondernutzungsrecht befindlichen Gemeinschaftseigentums für alle Erwerber erteilt werden. Dadurch werden die übrigen Erwerber nicht unangemessen benachteiligt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Mängeln am
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Heilbronn wies die Klage der
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Nachbesserungsansprüche
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufungen der
Wirksame Klausel zur Vollmachtserteilung betreffend der Abnahme des Gemeinschaftseigentums
Die
Kein Schutzbedürfnis der anderen Wohnungseigentümer
Es sei zu beachten gewesen, so das Oberlandesgericht, dass die Nutzung des von den Mängeln betroffenen Gemeinschaftseigentums dauerhaft einem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Heilbronn, Urteil vom 14.10.2014
[Aktenzeichen: 2 O 197/12]
Jahrgang: 2016, Seite: 56 NJW-RR 2016, 56 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2016, Seite: 137 NZM 2016, 137
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23938
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23938
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.