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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.01.2024
- VIII ZB 43/23 -
Mieter muss behaupteten unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand der Wohnung zum Mietbeginn nachweisen
Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Überlassung einer unrenovierten bzw. renovierungsbedürftigen Wohnung
Eine Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam, wenn eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen wurde. Jedoch muss der Mieter im Streitfall nachweisen, dass ihm zu Mietbeginn eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung übergeben wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Ende eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Ostwestfalen-Lippe stritten sich die Mietvertragsparteien über die Pflicht zur Vornahme der
Beweispflicht des Mieters bezüglich Übergabe einer unrenovierten Wohnung
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass eine Klausel, die den Mieter einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Blomberg, Urteil vom 24.01.2023
[Aktenzeichen: 4 C 11/22] - Landgericht Detmold, Beschluss vom 25.05.2023
[Aktenzeichen: 3 T 21/23]
Jahrgang: 2024, Seite: 345 GE 2024, 345 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2024, Seite: 565 MDR 2024, 565 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2024, Seite: 1653 NJW 2024, 1653 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2024, Seite: 325 NZM 2024, 325
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Dokument-Nr. 34111
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