Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.05.2004
- VIII ZR 135/03 -
Kosten für Gartenpflege sind Betriebskosten
Gepflegter Garten verbessert die Wohn- und Lebensqualität
Der Vermieter kann, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist, die Kosten für die Gartenpflege von gemeinschaftlichen Gartenflächen auf alle Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im Fall hatten Mieter und Vermieter in einem Beiblatt zum Mietvertrag aufgelistet, welche Nebenkosten abgerechnet werden. Unter anderem fand sich in der Liste der Eintrag "Kosten für Gartenpflege". Mit der Begründung, er dürfe laut Mietvertrag die Gartenflächen gar nicht nutzen, wandte sich der Mieter gegen die Abrechnung dieser Kosten durch den Vermieter.
Vor dem Bundesgerichtshof hielt dieses Argument aber nicht Stand. Der BGH führte aus, dass es nicht darauf ankäme, ob der Mieter die Gartenflächen nutzen könne. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung im Mietvertrag sei er zu Tragung dieser Kosten verpflichtet. Kosten der Gartenpflege seien auch so genannte umlagefähige Betriebskosten (früher § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 in Verbindung mit Anl. 3 Nr. 10; seit 1. Januar 2004 § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003).
Eine gepflegte (gemeinschaftliche) Gartenfläche verschönere ein Anwesen insgesamt und sei daher grundsätzlich geeignet, die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern. Diese gesteigerte Wohnqualität werde auch Mietern zuteil, die den Garten nicht nutzten oder nutzen könnten.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2006
Quelle: ra-online
- Landgericht München I, Urteil vom 05.03.2003
Jahrgang: 2004, Seite: 224 DWW 2004, 224 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2004, Seite: 959 GE 2004, 959 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2004, Seite: 545 NZM 2004, 545 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2004, Seite: 399 WuM 2004, 399
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3054
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3054
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.