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Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.02.2012
- VIII ZR 156/11 -
Heizkostenverordnung: BGH verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip
Vermieter muss Abrechnung nach dem Leistungsprinzip nachholen
Eine Heizkostenabrechnung, die nach dem so genannten Abflussprinzip erfolgt, entspricht nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von
Für Abrechnungszeitraum sind nur Kosten für tatsächlich verbrauchte Brennstoffe abrechenbar
Die dagegen gerichteten Revisionen beider Parteien hatten Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem
Mangel der Abrechnung darf nicht durch Kürzung der Heizkostenforderung ausgeglichen werden
Das Gericht entschied weiter, dass ein derartiger Mangel der
Vermieter muss Abrechnung nach Leistungsprinzip nachholen
Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden; dort wird die Klägerin Gelegenheit haben, eine
Erläuterungen
* - § 7 HeizkostenV: Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
[…]
(2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung,
[…]
** - § 12 HeizkostenV: Kürzungsrecht, Übergangsregelung
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Königstein im Taunus, Urteil vom 09.09.2010
[Aktenzeichen: 21 C 204/10 (19)] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.04.2011
[Aktenzeichen: 2-17 S 128/10]
- Betriebskosten: BGH zur Abrechnung von Hauswartkosten und Stromkosten für Heizungsanlage sowie zum Abflussprinzip
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 27/07]) - BGH: Abrechnung der Betriebskosten nach dem Abflussprinzip ist zulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 49/07])
Jahrgang: 2012, Seite: 91 DWW 2012, 91 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2012, Seite: 401 GE 2012, 401 | Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT)
Jahrgang: 2012, Seite: 36 GuT 2012, 36 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 142 IMR 2012, 142 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 336 MDR 2012, 336 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 132 MietRB 2012, 132 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 1141 NJW 2012, 1141 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 230 NZM 2012, 230 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2012, Seite: 143 WuM 2012, 143 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 341 ZMR 2012, 341
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Dokument-Nr. 12970
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