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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abflussprinzip“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.02.2012
- VIII ZR 156/11 -
Heizkostenverordnung: BGH verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip
Vermieter muss Abrechnung nach dem Leistungsprinzip nachholen
Eine Heizkostenabrechnung, die nach dem so genannten Abflussprinzip erfolgt, entspricht nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrunde liegenden Heizkostenabrechnungen wurden nach dem so genannten Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtigt. Die Parteien streiten - unter anderem - um die Frage, ob die Abrechnung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Das Berufungsgericht hat dies verneint, und angenommen, die Beklagten seien aus diesem Grund berechtigt, den auf sie entfallenden... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008
- VIII ZR 27/07 -
Betriebskosten: BGH zur Abrechnung von Hauswartkosten und Stromkosten für Heizungsanlage sowie zum Abflussprinzip
Pauschaler Abzug bei Hauswartkosten ist nicht zulässig
Die Hauswartskosten müssen differenziert nach umlagefähigen Hauswartstätigkeiten und nicht umlagefähigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aufgeschlüsselt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Weiter traf er Entscheidungen zur Frage der Berechnung der Stromkosten für die Heizungsanlage und darüber, ob eine Abrechnung der Betriebskosten nach dem Abflussprinzip erlaubt ist.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Mieter und Vermieter um Nachzahlungen aus verschiedenen Betriebskostenabrechnungen.Die Betriebskostenabrechnung enthielt Hausmeisterkosten. Im Mietvertrag war vereinbart, dass zu den Hauswartkosten die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen zählten. Von den Gesamtkosten der Hauswarttätigkeit nahm der Vermieter... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008
- VIII ZR 49/07 -
BGH: Abrechnung der Betriebskosten nach dem Abflussprinzip ist zulässig
BGB legt keine bestimmte zeitliche Zuordnung der Nebenkosten fest
Vermieter dürfen die Nebenkosten nach dem so genannten Abflussprinzip berechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er statt dessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird.Die Klägerin, die seit 1997 Mieterin einer Wohnung der... Lesen Sie mehr
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