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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Leistungsprinzip“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.08.2020
- L 16 KR 151/20 -
Krankenkasse muss Kosten für Elektroroller nicht übernehmen
E-Roller kein Hilfsmittel sondern Freizeitgerät
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Elektroroller kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.
Im hier vorliegenden Fall hatte ein 80-jähriger, gehbehinderter Mann aus dem Landkreis Celle geklagt. Von seiner Krankenkasse wollte er eine Beihilfe zur Anschaffung eines klappbaren Elektrorollers mit Sattel. Diese bot ihm stattdessen die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl an, den der Mann jedoch nicht haben wollte. Ihm sei es wichtig, dass das Gerät transportabel sei. Einen Roller könne er zusammengeklappt im PKW transportieren und auch in den Urlaub und auf Busreisen mitnehmen. Mit einem Elektrorollstuhl gehe das nicht und auch sein Auto und Carport seien für ein solch großes und schweres Hilfsmittel ungeeignet.Das LSG... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.10.2018
- C-12/17 -
EuGH zum Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auch für Zeit des Elternurlaubs
Keine Gleichstellung von Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung mit Zeitraum eines Elternurlaubs
Die nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem Arbeitnehmer gewährleisteten bezahlten Jahresurlaubs die Dauer eines von dem Arbeitnehmer genommenen Elternurlaubs nicht berücksichtigt wird, ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall nahm eine Richterin am Tribunal Botosani (Landgericht Botosani) vom 1. Oktober 2014 bis 3. Februar 2015 Mutterschaftsurlaub. Vom 4. Februar bis 16. September 2015 nahm sie Elternurlaub für die Erziehung eines Kindes im Alter von unter zwei Jahren. Während dieses Zeitraums war ihr Arbeitsverhältnis ausgesetzt. Vom 17. September bis 17. Oktober 2015 nahm... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.02.2012
- VIII ZR 156/11 -
Heizkostenverordnung: BGH verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip
Vermieter muss Abrechnung nach dem Leistungsprinzip nachholen
Eine Heizkostenabrechnung, die nach dem so genannten Abflussprinzip erfolgt, entspricht nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrunde liegenden Heizkostenabrechnungen wurden nach dem so genannten Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtigt.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008
- VIII ZR 27/07 -
Betriebskosten: BGH zur Abrechnung von Hauswartkosten und Stromkosten für Heizungsanlage sowie zum Abflussprinzip
Pauschaler Abzug bei Hauswartkosten ist nicht zulässig
Die Hauswartskosten müssen differenziert nach umlagefähigen Hauswartstätigkeiten und nicht umlagefähigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aufgeschlüsselt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Weiter traf er Entscheidungen zur Frage der Berechnung der Stromkosten für die Heizungsanlage und darüber, ob eine Abrechnung der Betriebskosten nach dem Abflussprinzip erlaubt ist.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Mieter und Vermieter um Nachzahlungen aus verschiedenen Betriebskostenabrechnungen.Die Betriebskostenabrechnung enthielt Hausmeisterkosten. Im Mietvertrag war vereinbart, dass zu den Hauswartkosten die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen zählten. Von den Gesamtkosten der Hauswarttätigkeit nahm der Vermieter... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008
- VIII ZR 49/07 -
BGH: Abrechnung der Betriebskosten nach dem Abflussprinzip ist zulässig
BGB legt keine bestimmte zeitliche Zuordnung der Nebenkosten fest
Vermieter dürfen die Nebenkosten nach dem so genannten Abflussprinzip berechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er statt dessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird.Die Klägerin, die seit 1997 Mieterin einer Wohnung der... Lesen Sie mehr
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