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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.01.2006
- VIII ZR 223/04 -
BGH entscheidet zur Beweislastverteilung beim "Fogging"
Beweislast für Mängel trägt der Mieter
Ein Mieter, der seinen Vermieter wegen eines Mangels auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, muss darlegen und beweisen, dass der Vermieter den Mangel verschuldet hat. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Im vom BGH entschiedenen Fall ging es um das sog. "Fogging" (plötzliche Schwarzstaubablagerungen in Wohnungen). Unter
BGH: Grundsätzlich muss der Mieter das Verschulden des Vermieters beweisen
Das Fogging-Phänomen ändere nichts an dem Grundsatz, dass bei einem Schadensersatzanspruch gem. § 536 a Abs. 1 BGB (= § 538 Abs. 1 BGB a.F.) der Mieter das Verschulden des Vermieters darlegen und beweisen müsse. Es gelte nur etwas anderes, wenn die Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich des Vermieters gesetzt worden sei. Dann müsse sich der Vermieter hinsichtlich des Verschuldens entlasten. Diese Erleichterung der Darlegungs- und
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BGB § 536 a Abs. 1 Alt. 2
Die Voraussetzungen für den von einem Mieter wegen des so genannten Fogging gegen den Vermieter geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus § 536 a Abs. 1 Alt. 2 BGB einschließlich des Verschuldens des Vermieters sind vom Mieter darzulegen und zu beweisen. Insoweit gilt nur dann etwas anderes, wenn feststeht, dass die Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich des Vermieters gesetzt worden ist; in diesem Fall muss sich der Vermieter hinsichtlich des Verschuldens entlasten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2006
Quelle: ra-online
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.09.2003
[Aktenzeichen: 33 C 1805/03-67] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.07.2004
[Aktenzeichen: 2/11 S 296/03]
Jahrgang: 2006, Seite: 158 DWW 2006, 158 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2006, Seite: 319 GE 2006, 319 | Zeitschrift: Immobilien- und Baurecht (IBR)
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Jahrgang: 2006, Seite: 983 MDR 2006, 983 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2006, Seite: 154 MietRB 2006, 154 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2006, Seite: 1061 NJW 2006, 1061 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2006, Seite: 243, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2006, 243 (Michael Drasdo) | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2006, Seite: 258 NZM 2006, 258 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2006, Seite: 147 WuM 2006, 147 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2006, Seite: 356 ZMR 2006, 356
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Dokument-Nr. 1967
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