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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fogging“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2009
- 30 C 10487/08 -
Fogging in Mietwohnung: Schwarzverfärbung der Wände berechtigt zur Mietminderung von 40 %
Mietmangel aufgrund Gefühls von Widerwillen bei Wohnungsnutzung, fortdauerndem Gefühl mangelnder Hygiene und Zweifel an gesundheitlicher Unbedenklichkeit
Kommt es in einer Mietwohnung zu einer Schwarzverfärbung der Wände (Fogging), so rechtfertigt das Gefühl von Widerwillen bei der Wohnungsnutzung und mangelnder Hygiene sowie Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eine Mietminderung von 40 %. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da es aus unbekannten Gründen zu einer Schwarzverfärbung der Wände kam. Der Vermieter akzeptierte das Minderungsrecht nicht, sodass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe ihre Brutto-Miete um 40 % mindern dürfen, da die Wohnung aufgrund der Schwarzverfärbung der Wände mit einem Mangel behaftet gewesen sei. Zwar gehen vom sogenannten Fogging keine Gesundheitsgefahren aus. Jedoch können die Verfärbungen Gefühle von Widerwillen bei der Wohnungsnutzung und mangelnder Hygiene... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2008
- VIII ZR 271/07 -
Mieter hat Anspruch auf Vorschuss zur Beseitung von Schwarzstaubablagerungen ("Fogging")
Mangel entstand durch vertragsgemäßen Gebrauch durch den Mieter
Für die Beseitigung von plötzlich auftretenden schwarzen Verfärbungen in der Mietwohnung ("Fogging") muss grundsätzlich der Vermieters die Kosten übernehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das als "Fogging" bekannte Phänomen stellt einen "Mangel der Mietsache" dar.
Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten in Berlin. In der Wohnung traten Anfang Dezember 2002 plötzlich Schwarzstaubablagerungen ("Fogging") auf, zunächst in geringem Umfang in der Küche, dem Bad und den Zimmern der Wohnung. Bis Februar 2003 verbreiteten sich die Ablagerungen auf sämtliche Decken und Wände. Die Klägerin forderte die Beklagten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.01.2006
- VIII ZR 223/04 -
BGH entscheidet zur Beweislastverteilung beim "Fogging"
Beweislast für Mängel trägt der Mieter
Ein Mieter, der seinen Vermieter wegen eines Mangels auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, muss darlegen und beweisen, dass der Vermieter den Mangel verschuldet hat. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Im vom BGH entschiedenen Fall ging es um das sog. "Fogging" (plötzliche Schwarzstaubablagerungen in Wohnungen). Unter Fogging - auch "Magic Dust" genannt - versteht man plötzlich auftretende schwarze Flecken und rußähnliche, schwarzgraue und ölig schmierige Ablagerungen auf Tapeten, Fensterrahmen, Gardinen, Steckdosen, Lichtschaltern, Fliesen und / oder Einrichtungsgegenständen. Die... Lesen Sie mehr
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